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schriftliche Bestätigung

См. также в других словарях:

  • Bestätigung — die Bestätigung, en Ich brauche eine schriftliche Bestätigung für das Amt …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • Bestätigung — Be·stä̲·ti·gung die; , en; 1 das Bestätigen (1,2,4): die Bestätigung einer Nachricht, eines Urteils, eines Verdachts 2 das Bestätigen (6) einer Person in ihrem Amt: seine Bestätigung als Vorsitzender 3 eine Bestätigung (über etwas (Akk)) ein… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • schriftlich — schrift|lich [ ʃrɪftlɪç] <Adj.>: in geschriebener Form /Ggs. mündlich/: schriftliche Anweisungen, Aufforderungen; die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen; etwas schriftlich mitteilen. Syn.: schwarz auf weiß. * * * schrịft|lich… …   Universal-Lexikon

  • Register der volkseigenen Wirtschaft — Das Register der volkseigenen Wirtschaft war in der DDR ein gesetzliches Verzeichnis zur Registrierung von volkseigenen Betrieben, ähnlich einem Handelsregister. Dieses Register wurde bei den zuständigen Bezirksvertragsgerichten geführt, d.h. die …   Deutsch Wikipedia

  • Abtestat — Ein Testat bezeichnet: eine Art Protokoll oder Prüfbericht zu einer angefertigten Arbeit (z. B. zu Forschungsarbeiten, TÜV usw.) umgangssprachlich eine Arbeit/Klausur in der Schule eine mündliche oder schriftliche Prüfung in… …   Deutsch Wikipedia

  • Antestat — Ein Testat bezeichnet: eine Art Protokoll oder Prüfbericht zu einer angefertigten Arbeit (z. B. zu Forschungsarbeiten, TÜV usw.) umgangssprachlich eine Arbeit/Klausur in der Schule eine mündliche oder schriftliche Prüfung in… …   Deutsch Wikipedia

  • Vortestat — Ein Testat bezeichnet: eine Art Protokoll oder Prüfbericht zu einer angefertigten Arbeit (z. B. zu Forschungsarbeiten, TÜV usw.) umgangssprachlich eine Arbeit/Klausur in der Schule eine mündliche oder schriftliche Prüfung in… …   Deutsch Wikipedia

  • Negativattest — Unter Negativattest werden in Deutschland verschiedene behördliche Bescheinigungen verstanden. Schriftliche Bescheinigung des Jugendamtes nach § 59 a SGB VIII an die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratete Mutter, wonach diese mit dem Vater… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldschein — Pfandbrief * * * Schụld|schein 〈m. 1〉 schriftl. Anerkennung, Urkunde einer Schuld * * * Schụld|schein, der: schriftliche Bestätigung einer ↑ Schuld (3). * * * Schuldschein,   eine vom Schuldner zur Sicherung des Beweises über das Bestehen der… …   Universal-Lexikon

  • Lehnsbrief — Lehns|brief 〈m. 1; früher〉 Urkunde über eine Belehnung * * * Lehns|brief, der (Geschichte): schriftliche Bestätigung, dass jmd. ein Lehen bekommen hat. * * * Lehns|brief, der (hist.): schriftliche Bestätigung, dass jmd. ein Lehen bekommen hat …   Universal-Lexikon

  • Testat — Tes|tat 〈n. 11〉 Bescheinigung, Beglaubigung, schriftliche Bestätigung (bes. des Besuchs einer Vorlesung) [<lat. testatus „bezeugt, dargetan, klar, augenscheinlich“; zu testis „Zeuge, Mitwisser“] * * * Tes|tat, das; [e]s, e [zu lat. testatum =… …   Universal-Lexikon

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